Forderungen & Positionen
POSITIONEN UND FORDERUNGEN DER ÖGKH
Synopse
- Schaffung verbindlicher und bundesweit einheitlicher Hygienestandards
- Stärkung der Rolle des Hygienepersonals
- Organisation und Aufwertung der Sonderausbildung Krankenhaushygiene gem. §70 GuKG
- Aufklärung und Einbeziehung der Patienten in den Präventionsprozess
- Übernahme von Kosten für präventive Infektionsschutzmaßnahmen
- Förderung von Innovationen und Kommunikation wissenschaftlicher Ergebnisse
POSITIONEN UND FORDERUNGEN DER ÖGKH
Obwohl eine Vielzahl direkter und indirekter Regelungen und Empfehlungen zur Vermeidung nosokomialer Infektionen in Österreich vorhanden sind, liegen diese über die einzelnen Bundesländer und unterschiedlichen Organisationsstrukturen fragmentiert vor und werden nicht über eine zentrale Stelle koordiniert. Daher existieren nur wenige bundesweit verbindliche Hygienestandards, die Patienten vor den Gefahren nosokomialer Infektionen schützen oder ihnen transparent Auskunft über tatsächlich umgesetzte Maßnahmen und die Hygienequalität in den jeweiligen Gesundheitseinrichtungen geben. Eines der zentralen Elemente, welches die Umsetzung und Einhaltung von Hygienemaßnahmen sicherstellt, ist das Vorhandensein eines ausreichend strukturierten und ausgestatteten Hygieneteams, bestehend aus Hygienebeauftragten Ärzten bzw. Krankenhaushygienikern und insbesondre Hygienefachkräften. Gerade in diesem Bereich gilt es, trotz behördlicher Unterstützung und Festlegungen der Mindestanforderungen laut der bundesministeriellen Initiative „PROHYG 2.0“, den Stellenwert des Hygienefachpersonals deutlich zu verbessern.
Die Österreichische Gesellschaft für Krankenhaushygiene (ÖGKH) ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft, die es sich zum Ziel gesetzt hat, standespolitisch Hygieneteams zu stärken und die bestehenden Hygienestandards des österreichischen Gesundheitswesens im Dialog mit den beteiligten Akteuren weiter zu entwickeln. Die ÖGKH steht daher vor allem für die Forderung einer bundesweit vereinheitlichten gesetzlichen Regelung zu Hygienebelangen, die eine wirksame Prävention von nosokomialen Infektionen mit hohem Schutzniveau für Patienten gewährleistet und Hygieneteams bei der Umsetzung ihrer anspruchsvollen Tätigkeit verbindlich unterstützt.
Die ÖGKH fordert deshalb:
1. Schaffung verbindlicher und bundesweit einheitlicher
1European Centre for Disease Prevention and Control (Hrsg.): Annual European Communicable Disease Epidemiological Report 2005. Stockholm 2007; ISBN 978-92-9193-062-3
Hygienestandards
Nach wie vor liegen die Entscheidungen über den Umfang und die Qualität der ergriffenen Präventionsmaßnahmen vor allem bei den einzelnen Einrichtungen des Gesundheitswesens und sind zudem in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich. Die Qualitätsstandards zwischen den Einrichtungen unterscheiden sich infolge dessen erheblich. Noch immer gibt es keine bundesweit einheitlich geregelten Kriterien zur Vermeidung und dem Erkennen von nosokomialen Infektionen, obwohl hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Vergleichbarkeit und Qualitätstransparenz bleiben deshalb auf der Strecke. Patienten müssen wissen, was sie bei einem Krankenhausaufenthalt erwartet. Darum fordert die ÖGKH, den Patientenschutz nicht dem Zufall zu überlassen und befürwortet deshalb die Einführung bundesweit verbindlicher Hygienequalitätsstandards, die es den Gesundheitseinrichtungen ermöglichen, sich selbst einzuordnen und Ihre Qualitätsergebnisse Patienten transparent mitzuteilen. Derart bundesweit verbindliche Hygienequalitätsstandards wie z.B. hygienische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefäßkatheter-Infektionen oder räumlicher Ausstattung von medizinischen Einrichtungen sind auch im Rahmen behördlicher Verfahren wie sanitätsbehördliche Einschau oder Betriebsbewilligungsverfahren dringend nötig, damit in Zukunft die derzeit oft bestehenden Rechtsunsicherheiten bei der Errichtung von Gesundheitseinrichtungen vermieden werden und klare Regeln für Errichter, Betreiber und den zuständigen Gesundheitsbehörden geschaffen werden.
2. Stärkung der Rolle des Hygienepersonals
Neben diesen Mängeln sind speziell ausgebildete Hygienefachkräfte in Einrichtungen des Gesundheitswesens immer noch zu selten in ausreichender Anzahl anzutreffen, da gerade sie die Hygienearbeit tragen. Zusätzlich fehlen häufig für diese gesetzlich definierte Funktion fachlich geeignete Stellvertreterlösungen. Es bestehen damit unvollständige Voraussetzungen in der Strukturqualität. Die ÖGKH fordert deshalb eine Unterstützung der Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Hygienefachkräfte und eine materielle Stärkung dieses gesellschaftlich wichtigen Berufsbildes, denn noch immer steht ihr Image und die ihnen zukommende Unterstützung in keiner Relation zu ihrer Verantwortung.
3. Organisation und Aufwertung der Sonderausbildung Krankenhaushygiene gem. §70 GuKG
In Konsequenz dessen fordert die ÖGKH, dass der Abschluss der Weiterbildung SAB Krankenhaushygiene im Sinne der Bologna-Erklärung und im Einklang mit der Europäischen Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (2005/36/EG) mit einem akademischen Abschluss auf Bachelor- oder Master-Niveau einher gehen soll. Ein akademischer Abschuss muss selbstverständlich dem Leistungsprinzip folgend demnach auch durch eine höhere Gehaltseinstufung gewürdigt sein.
4. Aufklärung und Einbeziehung der Patienten in den Präventionsprozess
5. Übernahme von Kosten für Präventive Infektionsschutzmaßnahmen
Große Herausforderungen gibt es allerdings bei der Kostenerstattung präventiver Infektionsschutzmaßnahmen wie das präoperative Sanieren von S. aureus Trägern vor elektiven chirurgischen Eingriffen oder gesunder Eltern, die im Rahmen der Versorgung pädiatrischer Patienten in den Pflegeprozess eingebunden sind. Diesen Personengruppen werden weder Screening noch bei Feststellung einer S. aureus Besiedelung die erforderlichen Arzneimittel und antimikrobiellen Medizinprodukte erstattet, da sie ja nicht krank sind.
Die ÖGKH hat wiederholt darauf hingewiesen, dass präventive Kosten in keinem Vergleich zu den diagnostischen und therapeutischen Kosten einer tatsächlich eingetretenen Infektion stehen und ein Zurückhalten einer evidenzbasierten Präventionsmaßnahme auch eine ethische Implikation hat. Daher fordert die ÖGKH die vollständige Kostenübernahme für ärztlich angeordnetes S. aureus Screening und den für eine Sanierung erforderlichen Mitteln durch die gesetzlichen Krankenversicherungen.